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Polytech Domilens GmbH

Arheilger Weg 6

64380 Roßdorf

Deutschland

Tel. +49 6154 – 69 99 0

Fax +49 6154 – 69 99 40

Geschäftsführung

Thomas Neumann

Email: info@polytech-domilens.de
www: www.polytech-domilens.de

Register: Amtsgericht Darmstadt HRB 4389
USt.-ID: DE 111 655 249

IBAN: DE 27 5086 3513 0002 0233 34
BIC: GENODE51MIC

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Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes

Die Polytech Domilens GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Bei den angegebenen Intraokularlinsen-Konstanten (z. B. A-Konstante, ACD etc.) handelt es sich grundsätzlich um Empfehlungen. Jeder Operateur sollte aufgrund seiner Erfahrung, Implantationstechnik, technischen Ausstattung und postoperativen Ergebnisse die persönlichen Werte ermitteln.

2. Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten („Hyperlinks“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

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4. Datenschutz

Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie hier:
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Polytech Domilens GmbH
Stand Mai 2023

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Auf Wunsch senden wir Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch per Post zu.

1. Geltung der Bedingungen

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für die künftigen Lieferungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware gelten unsere Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3. Preise

Sämtliche Preisangaben verstehen sich ohne die vom Besteller nach dem jeweils gültigen Satz zu zahlende Mehrwertsteuer.

Unsere Listenpreise sind freibleibend. Maßgeblich ist jeweils der am Tage der Lieferung gültige Listenpreis.

Der Besteller wird direkte, indirekte oder nachträgliche Preisvergünstigungen den heilmedizinischen Vorschriften entsprechend an die Krankenkassen bzw. Patienten weitergeben.

4. Lieferzeit

Von uns bestätigte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie werden schriftlich bestätigt und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern wir die Ware als Ganzes oder Bestandteile der Ware von einem Unterlieferanten beziehen.

Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.

5. Jahresabrufaufträge

Die vom Besteller bei einem Jahresabrufauftrag aufgegebene Menge muß innerhalb von 12 Monaten abgenommen werden. Die Laufzeit beginnt mit dem Bestätigungsdatum bzw. mit dem Tage der ersten Lieferung bei Sonderanfertigungen.

Sollte der Besteller innerhalb des genannten Zeitraumes die aufgegebene Menge nicht abnehmen, so ist er verpflichtet, 20 % aus der Rechnungssumme zu bezahlen, welche im Falle der vollständigen Vertragserfüllung noch hätte entrichtet werden müssen, es sei denn, er weist nach, dass unser Schaden tatsächlich niedriger ist. Zusätzlich erfolgt eine nachträgliche Abrechnung der tatsächlich abgerufenen Menge zu den am Ende der Laufzeit jeweils gültigen Staffelpreisen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Werden die einem Jahresabrufauftrag zugrundeliegenden Staffelpreise während der Laufzeit geändert, so wird die nach der Preisänderung abgerufene Menge mit den geänderten Preisen berechnet.

6. Versand und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk bzw. unser Lager verlassen hat.
Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern.

7. Mängelhaftung

Mängel müssen vom Besteller unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware, uns gegenüber schriftlich unter Einsendung des der Sendung beigefügten Lieferscheins gerügt werden. Dies gilt insbesondere auch für Mengenbeanstandungen. Bei Sonderanfertigungen sind Mengenabweichungen bis zu 20 % von der vertraglich vereinbarten Soll-Menge zulässig und können nicht als Mangel anerkannt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach der Entdeckung schriftlich zu rügen.
Die mangelhaften Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zu unserer Besichtigung bereitzuhalten. Bei rechtzeitiger, ordnungsgemäßer und anzuerkennender Mängelrüge liefern wir unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz. Im Falle des Fehlschlagens der Ersatzlieferung oder ihrer Unzumutbarkeit für den Besteller, im Falle unserer Weigerung oder Unmöglichkeit der Ersatzlieferung sowie bei ihrer von uns verschuldeten Verzögerung über eine angemessene Frist hinaus ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Mängel an Teillieferungen berechtigen den Besteller jedoch nur dann von dem Gesamtvertrag zurückzutreten, wenn die übrigen Teillieferungen für ihn nachweislich nicht von Interesse sind.

Mängelansprüche, die nicht auf Schadensersatz gerichtet sind, verjähren ein Jahr nach Ablieferung. Dies gilt nicht bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung, bei einer Verletzung von Garantien oder in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
Sofern wie im Rahmen des Unternehmerrückgriffs zwingend haften, gelten vorrangig die Bestimmungen der §§ 478, 479 BGB. Für Mängelansprüche, die auf Schadensersatz gerichtet sind, gilt außerdem die Regelung des § 8.

8. Begrenzung von Schadensersatzansprüchen

Schadensersatzansprüche gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässigen Verletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, im Falle des Verzuges oder einer von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Unmöglichkeit haften wir auch für einfache Fahrlässigkeit, wobei die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

Schadensersatzansprüche gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen verjähren bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen nach einem Jahr. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und des § 634 Abs. 1 Nr. 2 BGB.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Warenlieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, im Vorbehaltseigentum der Polytech Domilens GmbH. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die uns abgetretene Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Wird die Einziehungsermächtigung von uns widerrufen, so sind wir bevollmächtigt, im Namen des Bestellers dessen Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten. Der Besteller ist verpflichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer die erforderlichen Auskünfte zu geben, insbesondere den Abnehmer offen zu legen und die erforderlichen Urkunden und Unterlagen auszuhändigen.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere Zahlungsverzug -sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. Der Besteller ist in diesem Fall verpflichtet, uns Auskunft über den Bestand unserer Vorbehaltsware zu erteilen. § 449 Abs. 2 BGB wird abbedungen. Zur Durchsetzung unserer Herausgabeansprüche sind wir auch berechtigt, nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung den Betrieb des Kunden zu betreten und die Vorbehaltsware an uns zu nehmen.

Wir sind berechtigt, die herausgegebene Vorbehaltsware zur Befriedigung unserer Ansprüche zu verwerten, sobald entweder wir vom Vertrag zurückgetreten oder die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung eingetreten sind. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, insbesondere die Rücknahme oder die Pfändung oder die Verwertung der Gegenstände, gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Wir geben die uns zustehenden Sicherheiten frei, soweit deren Wert die zu sichernden offenen Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

10. Zahlung

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Trotz anderslautender Bestimmungen des Bestellers sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir weiterhin berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Ihre Abnahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen sind vom Besteller zu tragen und sofort zu entrichten.

Der Besteller ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

Befindet sich der Besteller in Verzug, so hat er Zinsen in Höhe in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Sie sind höher anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen.

Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir außerdem berechtigt, die Auslieferung weiterer bestellter Waren bis zur restlosen Bezahlung der fälligen Forderungen zurückzustellen. Zahlt der Besteller auch nach Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist nicht, so sind wir berechtigt, von diesen Verträgen zurückzutreten.

11. Wiederverkauf

Unsere Produkte dürfen nur in den unveränderten Originalverpackungen angeboten, verkauft oder sonst in den geschäftlichen Verkehr gebracht werden. Der unmittelbare oder mittelbare Weiterverkauf unserer Produkte nach Österreich und in die Schweiz ist unzulässig. Für jeden Fall schuldhafter Zuwiderhandlung hat der Besteller eine Vertragsstrafe in Höhe von € 2.500,- zu zahlen.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen mit uns ist Darmstadt Gerichtsstand, wenn der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch berechtigt, auch im allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Polytech Domilens GmbH
Stand April 2020